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1588 wurde Christian Gadmer
Bergrichter uf Tafaas.
Er war zuvor Amtsschreiber der Herrschaft
Greifenstein
bei Meran gewesen.
Von 1588 bis zu seinem Tod 1618 war er
nicht nur
Bergrichter
sondern auch Blut- und Malefizrichter. Als Anerkennung für seine
Dienste
verlieh ihm Erzherzog Maximilian 1609 das Recht, das Wappen und das
Kleinod
zu führen, die Gadmers Familie schon seit langem gehabt hatte.
Wahrscheinlich
war das für die Regierung billiger als eine Lohnerhöhung.
Von Gadmer sind zwei der
wichtigsten
Bergbaudokumente
der alten Bergbauperiode erhalten:
- Eine Liste sämtlicher Erzgruben, die er
bei
Antritt
seines Amtes und in seinem Verwaltungsgebiet vorfand.
- Ein Tagebuch (Teil), in dem er die
Verleihungen von
Gruben von 1589 bis 1603 aufzeichnete.
Gadmer scheint sehr aktiv gewesen zu sein.
Nicht nur
die Liste der Gruben und das Tagebuch beweisen das, auch die Suche nach
neuen Abbauorten. So lässt sich Gadmer bspw. Erzstufen aus dem Val
Nandro, aus Salux und Mons kommen. Solche Berichte belegen aber auch
die
starke Verzettelung des Bergbaus der damaligen Zeit. Wahrscheinlich hat
er nicht selber abgebaut; Bergrichtern war dies normalerweise untersagt
um ihre Neutralität in Bergurteilen nicht zu gefährden.
Als Bergrichter hatte Gadmer ein
Gehalt von 20 Rheinischen
Gulden. Dieses konnte er vom Ertrag der Minen direkt abziehen.
Reichte
dies nicht, so musste ihm die tirolische Rentkammer in Innsbruck den
Rest
bezahlen.
Es spricht nicht gerade für einen
blühenden
Bergbau, wenn Gadmer 1611 wegen des kleinen
Gehaltes
(1) mahnen musste.
aus H. M. Wider: Der Bergbau in Nord- und Mittelbünden
und seine Beziehung zur Kulturlanschaft.
'Von Menschen, Erzen und Wäldern'.
Dissertation, Philosophische Fakultät II, Universität
Zürich
( Juris Verlag, Zürich 1980. ISBN 3 260 04825 1 )
(zu beziehen beim FBG)
(1)
20 Rheinische. Gulden waren damals 45 Gulden(groschen)
und entsprachen (1534) etwa dem Jahreslohn eines Bergknappen
Heute (10. November 2000) notierte in Zürich das gr Gold
bei
Fr. 15.152
20 rh Gulden zu 2.65275 gr Au entsprechen einem Jahreslohn
von
Fr. 804.-
und damit einem Taglohn von
heutigen
Fr. 2.60
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